Susanne Wichert-Herzog

Rechtsanwältin und Mediatorin

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Scheidung

Die ScheidungDer Ablauf eines Scheidungsverfahrens in Deutschland hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder um eine streitige Scheidung handelt.

Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig, kann das Scheidungsverfahren zügig durchgeführt werden. Voraussetzungen sind dass die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass die Lebensgemeinschaft in der Zukunft wieder aufgenommen werden wird. Nach der Rechtsordnung wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder aber der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Stimmt ein Ehegatte einer Scheidung nicht zu, so wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. Sowohl der Antragsteller für die Scheidung als auch der Antragsgegner haben hier die Möglichkeit entsprechend vorzutragen und das Scheitern der Ehe zu beweisen oder aber Gründe für eine Ablehnung des Scheidungsbegehrens vorzubringen.

Scheidungsanwalt - Familienrecht

Dabei handelt es sich dann um eine streitige Scheidung.

Vor Ablauf der Trennungszeit kann eine Ehe dann geschieden werden, wenn einem der Ehepartner ein Abwarten der Trennungszeit nicht zuzumuten ist, so wenn sich der andere Ehepartner innerhalb der Ehe schwere Verfehlungen begangen hat oder sich Straftaten schuldig gemacht hat.

Ablauf des Scheidungsverfahrens:

  1. Scheidungsantrag
  2. Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten
  3. Durchführung des Versorgungsausgleiches
  4. Scheidungstermin
  5. Scheidungsbeschluß