Susanne Wichert-Herzog

Rechtsanwältin und Mediatorin

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Eheverträge

Eheverträge, richtig trennen nach der Trennung

Der Abschluss eines Ehevertrages kann vor, während der Ehe und anlässlich der Trennung bzw. Scheidung erfolgen.

Anzuraten ist der Abschluß eines Ehevertrages z.B. , wenn der erziehende Ehegatte eigenes Vermögen in eine gemeinsame Immobilie investiert, ohne dass dies im Grundbuch entsprechend vermerkt ist. Gibt es keinen Ehevertrag, schenkt er dem anderen damit die Hälfte seiner Einzahlung. Im schlimmsten Fall gibt es dann nach einer Scheidung keinen Unterhalt und das eigene Vermögen ist verloren.

Das derzeit geltende Recht benachteiligt den Partner, der seinen Beruf für eine nicht unwesentliche Zeitspanne nicht ausübt, damit jemand zuhause für die Kinder da ist. Der Ehegattenunterhalt kann verlängert und in der Höhe verändert werden. Experten empfehlen eine Anlehnung an die alte Rechtsprechung. Sie sah Zahlungen mindestens bis zum 15. Lebensjahr des jüngsten Kindes vor.

Durch einen Ehevertrag können Sie die Zugewinngemeinschaft modifizieren , klammern Sie einzelne Vermögensgegenstände aus dem Zugewinn aus, z.B. Ihr Unternehmen, Immobilien, Kunstgegenstände, Beteiligungen an Gesellschaften. Dies vermeidet Ausgleichszahlungsverpflichtungen im Falle einer Scheidung, die existenzbedrohend sein können.

 

Eheverträge rechtssicher und rechtsgültig abschließen

Bei einer binationalen Heirat kann vorsorglich vieles durch einen Ehevertrag geregelt werden, um späteren Problemen aus dem Weg zugehen.

In einem Ehevertrag sollte zunächst festgelegt werden, welches Recht beide Partner anerkennen wollen und wo ihr regelmäßiger Wohnsitz sein wird.

Soll im Fall einer Scheidung deutsches Recht gelten, muss dies ausdrücklich im Vertrag stehen. Da die Vorschriften zum ehelichen Güterstand von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können ist empfiehlt sich außerdem eine Art Kassensturz, in dem festgehalten wird, wem was gehört, wer wem was schenkt oder leiht, wer wie viel Schulden hat und wer wo wie viel investiert. Besitzt einer der Partner in seiner Heimat Land- oder Immobilienbesitz, kann eine Gütertrennung sinnvoll sein.